
Amelie Marie
Weber
Journalistin / Moderatorin / Autorin
Ob im Studio oder auf der Bühne, ob bei Interviews oder in den sozialen Medien –
ich liebe Journalismus, der nah an Menschen ist und junge Perspektiven sichtbar macht.
Sie kennen mich vielleicht aus meinen Beiträgen zu Politik und Gesellschaft für die ARD
oder als Moderatorin und Keynote-Speakerin für Firmen und Initiativen.
Stets neugierig, authentisch, empathisch – und vor allem voller Leidenschaft.
Karriere
seit 2024
ARD-aktuell / tagesschau
Moderatorin Social Media
Hamburg
2020 - 2024
Funke Mediengruppe
Head of Social Media
Zentralredaktion Berlin
2018 - 2020
Burda Journalistenschule
Volontariat bei FOCUS Magazin
Politik und Wirtschaft
Offenburg, New York City, Berlin
2015 - 2018
Universität Mannheim
Hauptfach: Medien- und Kommunikationswissenschaften
Beifach: Soziologie
Bachelor B.A., Abschlussnote: 1,7
2006 - 2015
Burggymnasium Kaiserslautern
Bilinguale Klasse (deutsch-französisch)
Leistungskurse: Deutsch, Politik, Biologie
Abitur, Abschlussnote: 1,6
![Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet Behörden zur Herausgabe von Dokumenten - und ist oft unerlässlich für journalistische Recherchen oder die Arbeit von NGOs. Jetzt plant die Regierung eine Verschärfung dieses Gesetzes. 👩🏼⚖️
Mit dem Vorwurf aus der Community konfrontiert, sagte Vizekanzler Lars Klingbeil bei uns im ARD-Sommerinterview: „Es geht nicht um Aushöhlen, es geht auch nicht um Abschaffen […] Das wird jetzt alles natürlich in Gesetzesform beschlossen. Und natürlich sollen NGOs und Journalisten ihre Arbeit weiter machen können.“
Der Faktencheck meiner Kollegin Carla Reveland zeigt aber: Im Reformpaket steht, dass in Zukunft fokussiert natürliche Personen mit dem benötigten „berechtigten Interesse“ den Zugang zu Informationen bekommen. Eine NGO ist keine natürliche Person, sondern eine juristische. Damit stimmt Klingbeils Aussage nicht mit den Vorschlägen im Reformpaket überein.
In dem heißt es dazu explizit: „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken.“
Was ist das IFG genau? Nach dem IFG haben alle Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden. Dabei wird nicht jede Information freigegeben, es gibt Ausnahmen wie personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Nun soll dies geändert werden: Natürliche Personen mit einem berechtigten Interesse und keiner anderen Möglichkeit, an die erfragte Information zu gelangen, sollen Auskünfte erhalten - und eben keine Nichtregierungsorganisationen.
Das gesamte ARD-Sommerinterview, sowie die Analyse mit Faktencheck und Einordnungen findet ihr auf dem YouTube-Kanal der tagesschau und in der @ardmediathek](https://scontent.cdninstagram.com/v/t51.82787-15/734039230_18604336966015524_7150544494500748882_n.jpg?stp=dst-jpg_e35_tt6&_nc_cat=101&ccb=7-5&_nc_sid=18de74&efg=eyJlZmdfdGFnIjoiQ0xJUFMuYmVzdF9pbWFnZV91cmxnZW4uQzMifQ%3D%3D&_nc_ohc=z2Y0_0NL248Q7kNvwFUC8Uh&_nc_oc=AdrAhkBKMXXUL7p0Sezi59lUnoyx3aY8fP70vJM7uiW5r7bpfcVAkvAUfJZdOci1WPs&_nc_zt=23&_nc_ht=scontent.cdninstagram.com&edm=ANo9K5cEAAAA&_nc_gid=ay0qiIw73of74IzihDhamg&_nc_tpa=Q5bMBQER7e9frWWrpW3whsG-6vY1RPhjdcyqGY80nUGy_kxdPBjK0klUA1NbH7uYbIkMD1wYUYleXVdZ&oh=00_AQCb3sPLV8eRsUiO7KHolgYuLyZHXo4a4RpMSQJ8E_oJ3g&oe=6A5196A2)
![Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet Behörden zur Herausgabe von Dokumenten - und ist oft unerlässlich für journalistische Recherchen oder die Arbeit von NGOs. Jetzt plant die Regierung eine Verschärfung dieses Gesetzes. 👩🏼⚖️
Mit dem Vorwurf aus der Community konfrontiert, sagte Vizekanzler Lars Klingbeil bei uns im ARD-Sommerinterview: „Es geht nicht um Aushöhlen, es geht auch nicht um Abschaffen […] Das wird jetzt alles natürlich in Gesetzesform beschlossen. Und natürlich sollen NGOs und Journalisten ihre Arbeit weiter machen können.“
Der Faktencheck meiner Kollegin Carla Reveland zeigt aber: Im Reformpaket steht, dass in Zukunft fokussiert natürliche Personen mit dem benötigten „berechtigten Interesse“ den Zugang zu Informationen bekommen. Eine NGO ist keine natürliche Person, sondern eine juristische. Damit stimmt Klingbeils Aussage nicht mit den Vorschlägen im Reformpaket überein.
In dem heißt es dazu explizit: „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken.“
Was ist das IFG genau? Nach dem IFG haben alle Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden. Dabei wird nicht jede Information freigegeben, es gibt Ausnahmen wie personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Nun soll dies geändert werden: Natürliche Personen mit einem berechtigten Interesse und keiner anderen Möglichkeit, an die erfragte Information zu gelangen, sollen Auskünfte erhalten - und eben keine Nichtregierungsorganisationen.
Das gesamte ARD-Sommerinterview, sowie die Analyse mit Faktencheck und Einordnungen findet ihr auf dem YouTube-Kanal der tagesschau und in der @ardmediathek](https://scontent.cdninstagram.com/v/t51.82787-15/734039230_18604336966015524_7150544494500748882_n.jpg?stp=dst-jpg_e35_tt6&_nc_cat=101&ccb=7-5&_nc_sid=18de74&efg=eyJlZmdfdGFnIjoiQ0xJUFMuYmVzdF9pbWFnZV91cmxnZW4uQzMifQ%3D%3D&_nc_ohc=z2Y0_0NL248Q7kNvwFUC8Uh&_nc_oc=AdrAhkBKMXXUL7p0Sezi59lUnoyx3aY8fP70vJM7uiW5r7bpfcVAkvAUfJZdOci1WPs&_nc_zt=23&_nc_ht=scontent.cdninstagram.com&edm=ANo9K5cEAAAA&_nc_gid=ay0qiIw73of74IzihDhamg&_nc_tpa=Q5bMBQER7e9frWWrpW3whsG-6vY1RPhjdcyqGY80nUGy_kxdPBjK0klUA1NbH7uYbIkMD1wYUYleXVdZ&oh=00_AQCb3sPLV8eRsUiO7KHolgYuLyZHXo4a4RpMSQJ8E_oJ3g&oe=6A5196A2)























